Geplanter Ausbau der 190m-Schleuse

Im folgenden wird die geplante 190m-Schleuse, wie sie seitens der Behörden geplant wurde und umgesetzt werden soll, skizziert. Weiterführend wird auf Informationen der Wasserschifffahrtdirektion verwiesen.

Skizze des geplanten 190m-Neubaus



(Quelle: google maps)

Für den Neubau sind erhebliche Uferabgrabungen an der Nordseite des Teltowkanals bis in das See-Ufer des Machnwer Sees auf insgesamt mehr als 1km Länge und bis zu 30m Tiefe vorgesehen. Mehr als 140 Bäume des Landschaftsschutzgebietes - davon sind einige mehrer hundert Jahre alt - müssen für die umfangreichen Bauarbeiten gefällt werden.

Das jetzt naturnahe Ufer des Machnower Sees unterhalb der Hakeburg wird einem Industriegelände mit dunklen Spundwänden und einer Vesorgungsstraß weichen und durch eine hohe Gabionenwand (Drahtschotterkasten-Wand) vom dahinter liegenden Waldgebiet getrennt.

Auszug aus der Planfeststellung:

„Die neue Schleusennordkammer, die Vorhäfen und das neue Schleusenbetriebsgebäude werden das Landschaftsbild im Bereich des Nordufers völlig neu gestalten [...] Die technischen Komponenten der Anlage werden gegenüber dem heutigen naturnahen Zustand deutlich in den Vordergrund treten. Aspekte des „Naturerlebens“ werden notwendigerweise hinter der Betrachtung der technischen Bauwerke zurücktreten müssen [...] Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Fauna und Flora sowie Landschaftsbild und Mensch sind daher [...] in erheblichen Umfang vorhanden."


Einwände der Bürgerinitiative
gegen die 190m-Schleuse

Der Teltowkanal wird nicht, wie bei der Planfeststellung der Schleuse im Jahre 2002 noch geplant, zur Wasserstraßenklasse Vb für Großschiffe ausgebaut, sondern bleibt Wasserstraßenklasse IV. Lange Schubverbände von 185 m Länge werden den Teltowkanal nie befahren. Für die Wasserstraßenklasse IV ist das Europaschiff von 80m Länge als Standardschiff und der entsprechende Schubverband von 125 m Länge zugelassen. Große Schiffsverbände von einer Länge von 185m werden den Teltowkanal nie befahren werden. Eine Schleuse der Länge von 190m ist daher nicht notwendig.

Eine 190m-Schleusenanlage, wie derzeit geplant, lässt sich auch nicht über den jetzigen bzw. den langfristig zu erwartenden Güterverkehr auf dem Teltowkanal rechtfertigen. Die Güterverkehrsprognosen wurden seit der Planfeststellung (2002) drastisch nach unten korrigiert. Während die ursprüngliche Prognose von fast 10 Millionen Tonnen Gütertransport durch die Machnower Schleuse für das Jahr 2015 ausging, sehen neue Prognosen nur noch 2,3 Mio Tonnen vor. Der Neubau der Schleuse muss sich am Schleusungsbedarf orientieren. Eine 190m lange Schleusenkammer ist für das derzeitige und das zukünftig zu erwartende Verkehrsaufkommen überdimensioniert. (Derzeit befahren im statistischen Mittel ca. 5 Güterschiffe den Kanal pro Tag in jede Richtung, dazu kommt ca. ein Koppelverband pro Woche).

Die 190m-Schleuse verursacht erhebliche Eingriffe in die Uferlandschaft. In Verlängerung der Schleusenkammer sind im Oberwasser Abgrabungen des Kanalufers auf insgesamt ca. 400m Länge bis in den Machnower See hinein vorgesehen. Für die 115m-Schleuse wären dagegen kaum Uferabgrabungen im Oberwasser erforderlich. Die Schiffe könnten weitgehend in der jetzt schon vorhandenen Ausbuchtung des Nordufers im Schleusenbereich in die Fahrrinne des Teltowkanals einschwenken. Der Landvorprung am Eingang zum Machnower See mit dem alten Baumbestand und Uferweg könnte erhalten werden.